In Deutschland wird die elektronische Rechnung bald Pflicht, insbesondere im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen. Dieser Schritt wird als wesentliches Mittel zur Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug betrachtet. Doch was genau steckt hinter dieser Maßnahme, und wie könnte sie den Betrug mit der Umsatzsteuer eindämmen?
Der Hintergrund
Die Einführung der E-Rechnung ist Teil eines umfassenden Plans zur Modernisierung und Digitalisierung der Finanzverwaltung. Der Staat hat ein Interesse daran, jede Rechnung zu erfassen, da er bei jeder steuerpflichtigen Leistung einen Anteil erhält – außer in Fällen von Schwarzarbeit oder steuerfreien Geschäften. Bisher wurden Rechnungen oft in Papierform oder als PDF per E-Mail verschickt. Mit der neuen Regelung soll jedoch jede Rechnung maschinenlesbar sein, was bedeutet, dass die Daten direkt von Computern verarbeitet werden können.
Gesetzliche Grundlage und Umsetzung
Das Wachstumschancengesetz, das die Verpflichtung zur Annahme und zum Versand von E-Rechnungen zwischen Unternehmen verankert, bildet die gesetzliche Grundlage dieser Neuregelung. Der Bund der Steuerzahler erklärt, dass Unternehmen ab dem Jahreswechsel eine elektronische Rechnung empfangen können müssen, was letztlich schon durch eine E-Mail-Adresse möglich ist.
Für Unternehmen, die mehr als 800.000 Euro im Jahr umsetzen, wird die Pflicht zur elektronische Rechnung ab dem 1. Januar 2027 in Kraft treten. Ein Jahr später wird diese Pflicht auf alle Unternehmen ausgedehnt. Schon ab dem nächsten Jahr können Betriebe ihre Rechnungen elektronisch versenden, und die Empfänger müssen diese empfangen können. Der bisherige Vorrang der Papierrechnung entfällt somit.
Ziele der Neuregelung
Die Einführung der E-Rechnung zielt nicht nur darauf ab, den Unternehmen die Buchhaltung zu erleichtern, sondern vielmehr auch darauf, der Finanzverwaltung eine effizientere Auswertung zu ermöglichen. Die relevanten Daten aus jeder Rechnung sollen in Echtzeit an das Finanzamt weitergeleitet werden, was über spezielle Plattformen geschehen wird, die die Daten automatisch an den Fiskus übermitteln. Dies soll spätestens in gut drei Jahren der Fall sein.
Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs
Ein zentrales Ziel der E-Rechnung ist die Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs, insbesondere des sogenannten Karussellbetrugs. Bei dieser Betrugsmasche lassen sich organisierte Banden die Umsatzsteuer vom Finanzamt erstatten, obwohl sie diese nie gezahlt haben. Dies gelingt ihnen, indem sie Unternehmen gründen, die sich gegenseitig Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer stellen. Die Vorsteuer wird dann vom Finanzamt erstattet, während die Betrüger abtauchen, bevor die Betrugsmasche aufgedeckt wird.
Die elektronische Rechnung soll diese Praktiken eindämmen, indem die Rechnungsdaten sofort kontrolliert und mit den Steuerdaten abgeglichen werden können. Ein Beispiel für die erfolgreiche Umsetzung einer solchen Maßnahme ist Italien, wo die Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Rechnungen an ein zentrales Register bereits existiert. Dies hat zu einer deutlichen Erhöhung der Steuereinnahmen geführt.
Praktische Fragen und Übergangsregelungen
In Deutschland werden noch praktische Fragen geklärt. Fest steht jedoch bereits, dass Rechnungen bis 250 Euro und Fahrscheine weiterhin in der bisherigen Form anerkannt werden. Eine E-Rechnung ist hier nicht notwendig. Für Mietaufwendungen wird es jedoch eine digitale Rechnung geben müssen, auch für Altverträge. Das Bundesfinanzministerium wird dazu voraussichtlich im Herbst detaillierte Vorgaben veröffentlichen.
Fazit
Die E-Rechnung ist ein bedeutender Schritt zur Modernisierung der Finanzverwaltung und zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs. Sie soll die Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Geschäftstransaktionen erhöhen und den Betrügern das Handwerk legen. Unternehmen sollten sich daher frühzeitig über die neuen Anforderungen informieren und die notwendigen technischen Voraussetzungen schaffen, um den Übergang reibungslos zu gestalten.
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